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Aus dem Lockdown 2

Aktualisiert: 17. Dez. 2020


Dieser Schnappschuss von heute früh aus der Weimarer Innenstadt steht stellvertretend für eine Irritation sicher nicht weniger Händler, die zu Beginn dieses zweiten Lockdowns mit der Situation bestmöglich und kundenfreundlich umgehen möchten. Wir erleben es in zahlreichen Telefonaten mit Kunden aus Weimar und der Umgebung, die uns herzlich bitten, doch noch Produkte irgendwie, irgendwo abholen zu können, obwohl unsere Stores seit heute alle geschlossen sind und "Türverkäufe" (allerdings wohl nicht für alle Branchen und nicht überall?) untersagt sind.

Das fördert die Kreativität:

Wir bekommen Vorschläge wie "wir verabreden uns an der Parkbank xy im Beethovenpark, ich lege das Geld auf die Bank und warte in Sichtweite, dann können Sie das Geld holen und die Ware dort für mich hinlegen". Derlei erinnert eher an Lösegeldübergaben in mäßigen Filmen und zeigt, was die Umstände mit uns, Händlern wie Kunden, machen. Natürlich freut es uns aber sehr, dass unsere Produkte begehrt bleiben.


Leider ähnlich kreativ waren die offiziellen Entscheider offenbar bei der Definition, welche Dinge per Verordnung zum "täglichen Bedarf" gehören:

In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gelten Bücher offenbar als "täglicher Bedarf" (was sie aktuell mehr denn je sind) und die Läden sind wohl sicherer als anderswo - die Buchhandlungen dürfen dort während des Lockdown geöffnet bleiben. Was machen die Buchläden in den übrigen 13 Bundesländern falsch, die geschlossen bleiben müssen und z.T. nicht einmal die kontaktlose Abholung von Vorbestellungen anbieten dürfen? Warum gibt es einen Unterschied in der Definition des "täglichen Bedarfes" in den Bundesländern? Das möchten wir gerne mal erklärt bekommen.


Wir bleiben auf jeden Fall wach, auch während des verordneten Winterschlafs. Er mag berechtigt, gar essentiell sein - nur sollte er dann auch vernünftig geregelt und für alle Betroffenen nachvollziehbar bleiben.

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